Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung
Auch wenn viele Millionen Verbraucher heutzutage eine Kreditkarte nutzen, so gibt es dennoch auch von vielen Verbrauchern einige Bedenken bezüglich der Sicherheit einer Kreditkarte. Was kann zum Beispiel passieren wenn die Kreditkarte gestohlen wird oder wenn eine missbräuchliche Verwendung auf andere Art und Weise stattfinden sollte? Im Allgemeinen ist die Zahlungsart Kreditkarte inzwischen eine relativ sichere Zahlungsmethode. Vor einigen Jahren war es zum Beispiel noch der Fall, dass Zahlungen mittels der Kreditkarte bei einem Händler als „nicht rückgängig zu machen“ galten. Das ist heutzutage nicht mehr so. Der Karteninhaber hat sehr wohl das Recht, dass er eine unberechtigte Kreditkartenzahlung durch Rückbuchung wieder stornieren kann.
8 Wochen Frist
Die Rückbuchung bzw. das Stornieren einer Kreditkartenzahlung ist also durchaus möglich. Allerdings nur aus einem Grund: Aufgrund von Widerspruch durch den Kreditkarteninhaber wegen unberechtigter Abbuchung. Die Bank kann die Zahlung zum Beispiel mangels Deckung des Kontos in der Regel nicht zurückgeben, wie es beim „normalen“ Lastschrifteinzug der Fall ist. Die Rückbuchung einer Lastschrift aufgrund von einer Kreditkartenzahlung wird in der Fachsprache übrigens als “Chargeback” bezeichnet. Der Karteninhaber hat für die Veranlassung der Rückbuchung einen bestimmten Zeitraum ab der Belastung auf dem Konto zur Verfügung. Diese Frist wurde gesetzlich auf 8 wochen festgelegt. Durch die Möglichkeit der Rücklastschrift ist auch bei Kreditkartenzahlungen gewährleistet, dass der Kunde bei unberechtigten Zahlungen mit seiner Kreditkarte keinen Schaden hat. Diese Möglichkeit der Rücklastschrift besteht übrigens nur bei erfolgten bargeldlosen Zahlungen. Wurde die Kreditkarte beispielsweise gestohlen und die „Täter“ sind zudem an die Geheimzahl gelangt und tätigen Bargeldabhebungen am Geldautomaten, so können diese Abbuchungen nicht zurückgegeben werden. Auch wenn die Abbuchung als solche wie bei der bargeldlosen Zahlung als Lastschrift erfolgt.
Schadensbegrenzung
Allerdings haftet der Kunde in solchen Fällen nur mit einem überschaubaren Eigenanteil für den Schaden. Als Grund für die Rückbuchung einer Lastschrift aufgrund einer Kreditkartenzahlung muss aber nicht immer ein Diebstahl oder offensichtlicher Missbrauch vorhanden sein. Es gibt zum Beispiel sicherlich öfter die Situation, dass man etwas im Internet mit der Kreditkarte bezahlt und der Händler die bestellte Ware dann nicht in einer angemessenen Zeit liefern kann. Auch hier kann die Rückbuchung der bereits erfolgten Zahlung mittels Kreditkarte veranlasst werden. Sollte übrigens eine vorsätzlich missbräuchliche Abbuchung vorhanden sein, sollte man neben der Rückbuchung auch sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Kreditkartenbetrug ist inzwischen in Deutschland eine relativ schwerwiegende Straftat und muss auf jeden Fall geahndet werden.
So stornieren Sie eine Kreditkartenzahlung
- Können Sie eine Kartenzahlung nicht nachvollziehen, sollten Sie zeitnah handeln. Die gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen.
- Danach ist eine Stornierung nur noch auf Kulanzbasis des Kartenanbieters möglich. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie dann nicht mehr.
- Um die Frist nicht verstreichen zu lassen, sollten Sie Ihre Kreditkartenabrechnung regelmäßig überprüfen. Nur so entdecken Sie unrechtmäßige Abbuchungen rechtzeitig.
- Möchten Sie eine Abbuchung stornieren, setzen Sie sich mit Ihrem Kreditkartenanbieter in Verbindung. Der einfachste Weg ist der Griff zum Telefon, aber auch eine E-Mail ist eine Option.
- In beiden Fällen bekommen Sie von den Mitarbeitern ein spezielles Formular, das Sie ausfüllen müssen.
- Manche Kreditkartenanbieter bieten auch einen Online-Banking-Zugang. Ist dies der Fall, können Sie eine Buchung auch online rückgängig machen.
- Sind Sie nicht sicher, ob jemand Ihre Kreditkarte missbräuchlich genutzt hat, sollten Sie über eine Sperrung der Karte nachdenken.
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